Nach dem seit 1.1.2007 geltenden § 22 Abs. 7 SGB II können die in dieser Regelung aufgezählten BAföG-, BAB-, Ausbildungs-geld-Bezieher einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung erhalten. § 22 Abs. 7 SGB II ist ei¬ne Sonderregelung.
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ALG II- Empfänger hat Anspruch auf Zuschuss
11.01.2006 (Val)
Ein Arbeitslosengeld II-Empfänger kann die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn von der ARGE erstattet bekommen. Lebt das Kind in einer anderen Stadt, müssen Fahrt- und Übernachtungskosten bezahlt werden. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem Beschluss vom 5. November 2005 entschieden. Die SGB II-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Dresden ist zur Zahlung eines [...]
