Karlsruhe. Verspätete Mietzahlungen der Jobcenter für Arbeitslosengeld-II-Bezieher berechtigen einen Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung. Dieses Urteil hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet. Nach der Entscheidung muss sich ein Mieter das Versäumnis der staatlichen Stelle nicht zurechnen lassen.
Hartz IV entschärfen oder “Zuckerbrot & Peitsch
Hartz IV entschärfen, oder wie CDU und FDP mit “Zuckerbrot und Peitsche” die Menschen veralbern?
Verbesserungen für ALG II Bezieher
In der großen Koalitionsrunde von Union und FDP einigte sich die künftige Bundesregierung auf eine Anhebung des Schonvermögens für Hartz IV Bezieher. Doch für wen gilt diese Neuregelung?
Miete bei Hartz IV-Empfänger wird in Zukunft an den Vermieter überwiesen
Berlin (ddp-dnb). Die Rechtspolitiker von der CDU/CSU und der Partei der FDP haben sich nach aktuellen Angaben von dem zuständigen Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach gegenüber der “Berliner Zeitung” (heutige Ausgabe) auf neue Mietrechtsänderungen verständigt. Danach sollen die verschiedenen Kündigungsfristen zwischen Mietern und Vermietern in Zukunft vereinheitlicht werden, bei ziemlich hohem Alter oder Gebrechlichkeit sogenannte Schutzfristen gelten.
Ohne das Vermögen des Partners
Lebt ein Alg-II-Antragsteller erst seit Kurzem mit dem Partner zusammen, kann die Behörde dessen Vermögen nicht in jedem Fall mit veranschlagen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kürzlich entschieden. Bestehe die Lebensgemeinschaft erst seit weniger als einem Jahr, so das Gericht, müssen das über ein bloßes Zusammenleben hinausgehende füreinander Einstehen in Notlagen im Einzelfall ermittelt werden. [...]
