“Hier ist tatsächlich ein großer Fehler begangen worden. Ein Mitarbeiter unseres Jobcenters hat die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB II) nicht genügend berücksichtigt” – das erklärte die Chefin des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg, Ingrid Wagener, dem Leseranwalt. Was war geschehen?
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Keine Kürzung wegen WG-Bewohner
(gegen-hartz.de, 19.06.2006)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht gekürzt werden darf, wenn man in einer Wohngemeinschaft lebt
