Bislang hatten die zuständigen Träger die Beiträge «gedeckelt»
Stuttgart (ddp). Der Sozialhilfeträger muss für Empfänger von «Hartz IV» auch die vollen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg nach eigenen Angaben vom Donnerstag in zwei Eilverfahren entschieden.
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Jobcenter muss private Krankenversicherung für ALG II-Bezieher voll zahlen
Kein Geld mehr für Arbeitslose mit Lebensversicherung?
Hartz-IV-Panne SPIEGEL ONLINE – 12. Juli 2006
Bei der jüngsten Korrektur der Hartz-IV-Reform ist der Regierung ein Missgeschick unterlaufen: Arbeitslosen, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, droht nun der Verlust ihres Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Berlin – Der Gesetzgeber hat vergessen, eine Klarstellung in die Reform der Hartz-IV-Regeln einzufügen. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte die Panne. Es werde [...]
