Hartz IV Empfänger dürfen auch Urlaub haben (gegen-hartz.de, 6.7.2007)
Im Prinzip müssen erwerbslose ALG II-Empfänger zu jeder Zeit zu erreichen sein, um auf Job- oder Weiterbildungsangebote sowie überhaupt auf Belange des Amtes reagieren zu können. Für drei Wochen im Jahr gilt das allerdings nicht. Diese drei Wochen können als Urlaub von der Arbeitsagentur gewährt werden. In [...]
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