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Archiv der Artikel die mit Kürzung getagged sind.

Keine Null Sanktionen bei Hartz IV

Urteil: Hartz IV Beziehern mit einer drei-monatigen ALG II Sperre muss wenigstens ein Existenzminimum verbleiben. Hartz IV Betroffenen mit Kindern muss bei einer drastischen Sanktion wenigstens ein Existenzminimum verbleiben

ALG II-Sanktion: Sippenhaftung ist unzulässig

Einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) zufolge darf einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft die Zahlungen für Wohnung und Heizung nicht gekürzt werden, wenn einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft aufgrund einer Pflichtverletzung das ALG II gestrichen wird (Az.: L 6 AS 335 / 09 B ER).

Bei Lohndumping keine ALG II Kürzung

(gegen-hartz.de 19.03.2009)
Bei Lohndumping darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden, wenn sich ein Hartz IV Empfänger weigert eine unterbezahlte Arbeitsstelle anzunehmen
Bochum. Bei Lohndumping darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden, wenn sich der Hilfeempfänger weigert eine unterbezahlte Arbeitsstelle anzunehmen, urteilte das Sozialgericht Dortmund im Urteil: AZ: S 31 AS 317/07.

Keine Kürzung von ALG II durch Verwaltungsakt

(förderland.de,12.3.2007)
Darmstadt (ddp.djn). Arbeitsgemeinschaften oder Arbeitsagenturen dürfen das Arbeitslosengeld II (ALG II) nur im Rahmen der Regelungen im Sozialgesetzbuch kürzen.
Sonderregeln durch Verwaltungsvorschriften übergeordneter Behörden gelten nicht, wie das Hessische Landessozialgericht Darmstadt urteilte (Beschluss vom 21. Februar 2007, AZ: L 7 AS 288/06 ER).
Im entschiedenen Fall hatte eine Arbeitsgemeinschaft das ALG II einer Langzeitarbeitslosen gekürzt, weil diese [...]

Merkel zeigt Interesse an ALG-II-Kürzung

(netzeitung.de 06, Sep)
Die Kritik am Vorschlag des Sachverständigenrates, das Arbeitslosengeld II deutlich zu kürzen, reißt nicht ab. Kanzlerin Merkel äußerte sich jedoch nicht so ablehnend wie ihr Koalitionspartner.