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Archiv der Artikel die mit Kontoauszüge getagged sind.

ALG II Bezieher müssen regelmäßig ihre Kontoauszüge vorlegen, Schwärzen aber erlaubt

Einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge trifft ALG II Empfänger auch ohne konkreten Missbrauchsverdacht die Pflicht, bei jeder Leistungsbeantragung ihre Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen (Az.:B 4 AS 10/08 R).

Schwärzen von Kontoauszügen

Kontoauszüge der letzten drei Monate und Vermieterbescheiningung sind
nicht Leistungserheblich und müssen daher bei Beantragung von
ALG II – Leistungen im Regelfall – nicht vorlegt werden. Urteil