(gegen-hartz.de, 24.01.2008)
Essen. In einem neuerlichen Urteil hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ein Arbeitslosengeld II Empfänger eine Besichtigung durch das Amt nicht dulden muss. Die Ämter hatten argumentiert, dass Sozialleistungsempfänger Hausbesuche dulden müssten, da dies der sogenannten Mitwirkungspflicht nach dem Sozialgesetzbuch I (SBG I) unterliegt. Dem ist jedoch nicht so, wie das Gericht (Az.: LSG [...]
Hausbesuche bei Hartz IV müssen nicht geduldet werden
Wie umgehen mit Hausbesuchen?
(Gegen-Hartz.de 5.10.2006)
Hausbesuche… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.
Aus gegebenen Anlass stellen wir nochmals wichtige Hinweise dazu zur Verfügung. Selbst dem SPIEGEL war es auf dem Höhepunkt der “Clement’chen Missbrauchsdebatte” wert, uns in seiner Ausgabe 43/2005 zu erwähnen. ..” Mitarbeiter des Arbeitsamtes hegen den Verdacht auf Leistungsmissbrauch und haben sich zu einem Kontrollbesuch angemeldet? [...]
Kein Besuch bei vagem Verdacht
Urteil zu Hartz IV
(NT-V Dienstag, 7. Februar 2006)
Für Hausbesuche bei Empfängern des Arbeitslosengelds [...]
Hausbesuch nur nach vorheriger Terminabsprache
Die Ablehnung eines unangemeldeten Hausbesuchs „ist durch das Grundgesetz der
Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz gedeckt”, entschied das
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt am 22.April 2005. Hilfeempfänger oder
Antragsteller müssen aber dulden, dass das Amt einen angemeldeten Besuchstermin
vereinbart. Dann müssen die Betroffenen die Prüfer hereinlassen
(Mitwirkungspflicht).
Den Betroffenen wird meistens „Eheähnliche Gemeinschaft”
unterstellt.
