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Hartz IV: PKW darf bis zu 7500 Euro wert sein

Gerichtsentscheid (Der Tagesspiegel, 7.9.2007)
Mehr Rechte für Empfänger von Arbeitslosengeld: Diese dürfen ein Auto im Wert von maximal 7500 Euro von nun an behalten. Bislang lag die Grenze meist bei 5000 Euro.