Diese Regelung gilt für alle ALG II BezieherInnen, die 58 Jahre alt sind. Die Frist für Neuanträge wurde in der Kabinettsitzung am 29.11.2005 für zwei Jahre verlängert, bis Ende 2007.
Für alle Personen, die die 58er Regelung unterschrieben haben, gilt der Bestandsschutz.
§ 428 SGB III / 58er Regelung
Arbeitslosengeldbezug mit der 58iger Regelung nach § 428 SGB III
Achtung !!
58iger Regelung läuft am 01.01.2008 aus.
Arbeitslose, die das 58 Lebensjahr vollendet haben, müssen sich nicht mehr den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen. Diese Möglichkeit bietet der § 428 SGB III. Die Einschränkung in der Verfügbarkeit bedeutet insbesondere, dass der Arbeitslose keine Arbeitsangebote der Agenturen für Arbeit erhält. Außerdem [...]
Neue Rutschbahn in die Altersarmut
Minirente statt Hartz IV (taz, 26.10.2007)
Hartz IV-Empfänger ab dem 60.Lebensjahr werden ab Januar in Zwangsverrentung geschickt. Für viele ein finanzielles Desaster. Die Gewerkschaft Ver.di protestiert. VON BARBARA DRIBBUSCH
Hartz IV mit 60 – weniger Rente bis ans Lebensende.
