<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V.</title>
	<atom:link href="http://falz.dyndns.org/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://falz.dyndns.org</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 19 Nov 2009 13:18:24 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.8.6</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Hartz-IV-Bezieher sollen bald mehr dazuverdienen können</title>
		<link>http://falz.dyndns.org/2009/11/hartz-iv-bezieher-sollen-bald-mehr-dazuverdienen-konnen/</link>
		<comments>http://falz.dyndns.org/2009/11/hartz-iv-bezieher-sollen-bald-mehr-dazuverdienen-konnen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 13:18:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>falz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohn und Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://falz.dyndns.org/?p=1527</guid>
		<description><![CDATA[Berlin &#8211; Die Bundesregierung will bis zum Sommer 2010 ein Konzept ausarbeiten, wie der Arbeitsanreiz für Hartz-IV-Bezieher durch eine Neuregelung der Zuverdienstgrenzen erhöht werden kann. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung von Arbeitsminister Franz Josef Jung solle bis Ende Juni 2010 einen Vorschlag dazu machen, wurde gestern im Kabinett entschieden. 
In dem Beschluss heißt es, &#8220;Änderungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin &#8211; Die Bundesregierung will bis zum Sommer 2010 ein Konzept ausarbeiten, wie der Arbeitsanreiz für Hartz-IV-Bezieher durch eine Neuregelung der Zuverdienstgrenzen erhöht werden kann. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung von Arbeitsminister Franz Josef Jung solle bis Ende Juni 2010 einen Vorschlag dazu machen, wurde gestern im Kabinett entschieden. <span id="more-1527"></span></p>
<p>In dem Beschluss heißt es, &#8220;Änderungen der Erwerbstätigenfreibeträge&#8221; sollten &#8220;Arbeitsanreize hin zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung&#8221; erhöhen. Der Vorschlag für eine Neuregelung solle auch &#8220;das Zusammenspiel mit Kinderzuschlag und Wohngeld&#8221; sowie Steuer- und Sozialabgabenpflicht berücksichtigen. Im Grundsatz hatten Union und FDP sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine Neuregelung verständigt.</p>
<p><em>Berlin </em>- Die Bundesregierung will bis zum Sommer 2010 ein Konzept ausarbeiten, wie der Arbeitsanreiz für Hartz-IV-Bezieher durch eine Neuregelung der Zuverdienstgrenzen erhöht werden kann. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung von Arbeitsminister Franz Josef Jung solle bis Ende Juni 2010 einen Vorschlag dazu machen, wurde gestern im Kabinett entschieden. In dem Beschluss heißt es, &#8220;Änderungen der Erwerbstätigenfreibeträge&#8221; sollten &#8220;Arbeitsanreize hin zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung&#8221; erhöhen. Der Vorschlag für eine Neuregelung solle auch &#8220;das Zusammenspiel mit Kinderzuschlag und Wohngeld&#8221; sowie Steuer- und Sozialabgabenpflicht berücksichtigen.</p>
<p>Im Grundsatz hatten Union und FDP sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine Neuregelung verständigt. Bisher behalten Bezieher von Arbeitslosengeld II nur die ersten 100 Euro eines Zuverdiensts ohne Abzüge. Darüber hinausgehende Beträge werden zu 80 Prozent vom Arbeitslosengeld abgezogen. Ein Zuverdienst von 400 Euro erhöht das Einkommen unter dem Strich also um lediglich 160 Euro.</p>
<p>Bei der Reform der Jobcenter und der Neuregelung befristeter Beschäftigungsverhältnisse bekräftigte die Kabinettsrunde die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Die fast 350 Jobcenter, in denen Kommunen und Arbeitsagenturen die Hartz-IV-Bezieher gemeinsam betreuen, werden neu organisiert. Kommunen und Agenturen sollen ihre Aufgaben formal getrennt wahrnehmen, aber freiwillig zusammenarbeiten können. Einen entsprechenden Mustervertrag will das Arbeitsministerium bis Jahresende ausarbeiten. Die Gesetzgebung soll bis Jahresmitte 2010 abgeschlossen sein, um eine rechtzeitige Umstellung der Jobcenter bis Anfang des Jahres 2011 zu ermöglichen. Die 69 Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in Alleinregie betreuen, sollen eine Bestandsgarantie erhalten.</p>
<p><a href="http://ww251.smartadserver.com/call/pubjumpi/10034/%28home_story%29/4158/1258635998567/"></a></p>
<p>Die Koalition will zudem befristete Einstellungen von Beschäftigten beim selben Arbeitgeber erleichtern. Demnach wird die sogenannte sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags auch dann zugelassen, wenn der Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber bereits zuvor befristet beschäftigt war. Voraussetzung ist, dass seit Ende der Beschäftigung mindestens ein Jahr vergangen ist. (welt-online.de, 19.11.2009, <em>rtr)</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://falz.dyndns.org/2009/11/hartz-iv-bezieher-sollen-bald-mehr-dazuverdienen-konnen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>ALG II Empfänger hat Anspruch auf Solaranlage</title>
		<link>http://falz.dyndns.org/2009/11/alg-ii-empfanger-hat-anspruch-auf-solaranlage/</link>
		<comments>http://falz.dyndns.org/2009/11/alg-ii-empfanger-hat-anspruch-auf-solaranlage/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 13:15:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>falz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Stromkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Unterstützung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://falz.dyndns.org/?p=1524</guid>
		<description><![CDATA[Der zuständige Leistungsträger muss einem ALG II Bezieher die zur Stromerzeugung erforderliche Solaranlage finanzieren. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Az.: L 7 AS 326/09 B ER).
Im konkreten Fall ging es um einen Erwerbslosen, der in einem Bauwagen ohne öffentliche Stromversorgung lebt. Als seine für die Elektrizitätsgewinnung notwendige Solaranlage defekt ging, wollte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der zuständige Leistungsträger muss einem ALG II Bezieher die zur Stromerzeugung erforderliche Solaranlage finanzieren. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Az.: L 7 AS 326/09 B ER).<span id="more-1524"></span></p>
<p>Im konkreten Fall ging es um einen Erwerbslosen, der in einem Bauwagen ohne öffentliche Stromversorgung lebt. Als seine für die Elektrizitätsgewinnung notwendige Solaranlage defekt ging, wollte das Jobcenter Frankfurt keinen Ersatz leisten.</p>
<p>Das LSG verurteilte die Behörde jedoch dazu, dem Hartz IV Empfänger ein Darlehen in Höhe von 6.195 € zur Neuanschaffung einer Solaranlage zu gewähren. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine funktionierende Stromversorgung zum elementaren Lebensbedarf gehöre. Die Kosten für den Neukauf seien auch nicht unverhältnismäßig. Schließlich betrage in Frankfurt die Warmmiete für einen Einpersonenhaushalt im Durchschnitt 5.360 Euro pro Jahr. (Sozialleitungen.de, 19.11.2009, Autor: pr)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://falz.dyndns.org/2009/11/alg-ii-empfanger-hat-anspruch-auf-solaranlage/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Keine Null Sanktionen bei Hartz IV</title>
		<link>http://falz.dyndns.org/2009/11/keine-null-sanktionen-bei-hartz-iv/</link>
		<comments>http://falz.dyndns.org/2009/11/keine-null-sanktionen-bei-hartz-iv/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 08:25:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>falz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kürzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kürzung]]></category>
		<category><![CDATA[Regelsätze]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://falz.dyndns.org/?p=1518</guid>
		<description><![CDATA[Urteil: Hartz IV Beziehern mit einer drei-monatigen ALG II Sperre muss wenigstens ein Existenzminimum verbleiben. Hartz IV Betroffenen mit Kindern muss bei einer drastischen Sanktion wenigstens ein Existenzminimum verbleiben
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW, Az.: L 7 B 211/09 AS ER) urteilte, dass Hartz IV Bezieher mit einer drei-monatigen Arbeitslosengeld II (ALG II) Leistungskürzung auf Null, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Urteil: Hartz IV Beziehern mit einer drei-monatigen ALG II Sperre muss wenigstens ein Existenzminimum verbleiben. Hartz IV Betroffenen mit Kindern muss bei einer drastischen Sanktion wenigstens ein Existenzminimum verbleiben<span id="more-1518"></span></p>
<p>Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW, Az.: L 7 B 211/09 AS ER) urteilte, dass Hartz IV Bezieher mit einer drei-monatigen Arbeitslosengeld II (ALG II) Leistungskürzung auf Null, wenigstens ein Existenzminimum verbleiben muss. Die Landessozialrichter bewerteten die &#8220;Null-Sanktion&#8221; durch die zuständige Behörde als &#8220;nicht mit der Rechtsordnung vereinbar&#8221;.</p>
<p>Im konkreten Fall wurde ein 25jähriger ALG II Bezieher von der zuständigen Arge sanktioniert, weil dieser der &#8220;Mitwirkungspflicht&#8221; (z.B. Meldetermine) wiederholt nicht nachgekommen sei. Besonders an dem Fall ist, dass der junge Mann ein kleines Baby im Haushalt zu versorgen hat.</p>
<p>Das Landessozialgericht urteilte, dass die Behörde stets zu prüfen habe, ob Lebensmittelgutscheine oder Sachleistungen dem Sanktionierten zur Verfügung gestellt werden muss. Wenn zudem minderjährige Kinder im Haushalt leben, ist der Leistungsträger dazu verpflichtet, Lebensmittelgutscheine heraus zu geben, damit ein physisches Existenzminimum gewährleistet ist. Sanktionen werden bei sogenannten Pflichtverletzungen verhängt.</p>
<p>Sanktionen werden beispielsweise ausgesprochen, wenn ALG II Bezieher einen Meldetermin versäumen, eine Arbeitsstelle nicht annehmen oder sich zu spät Arbeitslos melden. Seit dem Jahr 2007 ist der vollständige Entzug aller Hartz IV-Leistungen (einschließlich Miete, Heizung, Mehrbedarfe usw.) nach nur drei Vergehen möglich.<strong> (gegen-hartz.de, 17.11.2009)</strong></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://falz.dyndns.org/2009/11/keine-null-sanktionen-bei-hartz-iv/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verspätete Abgabe des Antragsformulars führt nicht zur Verwirkung</title>
		<link>http://falz.dyndns.org/2009/11/verspatete-abgabe-des-antragsformulars-fuhrt-nicht-zur-verwirkung/</link>
		<comments>http://falz.dyndns.org/2009/11/verspatete-abgabe-des-antragsformulars-fuhrt-nicht-zur-verwirkung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2009 15:00:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>falz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[ALG II]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://falz.dyndns.org/?p=1509</guid>
		<description><![CDATA[(Val) Die verspätete Abgabe eines Formulars zur Beantragung von Arbeitslosengeld II (ALG II) führt nicht zur Verwirkung des Anspruchs auf die Hilfeleistungen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. In dem entschiedenen Fall bekommt der Antragsteller damit ALG II ab dem auf dem Antragsformular stehenden Datum, obwohl er es ausgefüllt erst über ein halbes Jahr später [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(Val) Die verspätete Abgabe eines Formulars zur Beantragung von Arbeitslosengeld II (ALG II) führt nicht zur Verwirkung des Anspruchs auf die Hilfeleistungen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. In dem entschiedenen Fall bekommt der Antragsteller damit ALG II ab dem auf dem Antragsformular stehenden Datum, obwohl er es ausgefüllt erst über ein halbes Jahr später abgegeben hatte.<span id="more-1509"></span></p>
<p>Der Kläger hatte am 09.06.2005 bei der beklagten Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Dresden wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vorgesprochen. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld «Tag der Antragstellung» der Stempel «09.06.2005» aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers erfasste die Beklagte an diesem Tag nicht. Am 03.01.2006 legte der Kläger das nunmehr ausgefüllte Antragsformular bei der Beklagten vor. Er gab an, seinen Lebensunterhalt durch das Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Erspartes und Darlehen seiner Eltern bestritten zu haben. Der beklagte Grundsicherungsträger gewährte ab 03.01.2006 ALG II.</p>
<p>Das Begehren des Klägers, die Leistungen bereits ab 09.06.2005 zu erbringen, lehnte die Beklagten ab. Der Kläger habe zwar am 09.06.2005 wirksam einen Antrag gestellt, so die Beklagte. Die damit geltend gemachten Leistungsansprüche seien aber für die Zeit bis vor dem 03.01.2006 verwirkt. Der Kläger habe nach seiner Antragstellung nichts mehr getan, um seine Ansprüche weiter zu verfolgen. Insbesondere habe er das ausgefüllte Antragsformular erst fast sieben Monate nach der Antragstellung vorgelegt.</p>
<p>Gegen diese Ansicht wehrte sich der Kläger erfolgreich vor Gericht. Das BSG entschied, dass dem Kläger ab dem 09.06.2005 Leistungen zustehen. Der Anspruch sei trotz der späten Abgabe des ausgefüllten Formulars nicht verwirkt.</p>
<p>Das BSG betont, dass der den Antrag stellende Bürger verpflichtet sei, im Verwaltungsverfahren mitzuwirken. So könne der Grundsicherungsträger verlangen, dass der Antragsteller bestimmte Beweismittel bezeichnet und Beweisurkunden vorlegt. Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Mitwirkung sehe das Gesetz die Sanktion der Leistungsversagung vor, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der beklagte Grundsicherungsträger hätte sich laut BSG dieser Instrumente des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens bedienen müssen. Ein Rückgriff auf das Rechtsinstitut der Verwirkung sei deswegen ausgeschlossen. (anwalt.de, 2.11.2009)</p>
<p>Bundessozialgericht, Urteil vom 28.10.2009, B 14 AS 56/08 R</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://falz.dyndns.org/2009/11/verspatete-abgabe-des-antragsformulars-fuhrt-nicht-zur-verwirkung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zehntausende Arbeitsvermittler konnten intimste Daten einsehen</title>
		<link>http://falz.dyndns.org/2009/10/zehntausende-arbeitsvermittler-konnten-intimste-daten-einsehen/</link>
		<comments>http://falz.dyndns.org/2009/10/zehntausende-arbeitsvermittler-konnten-intimste-daten-einsehen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 11:01:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>falz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://falz.dyndns.org/?p=1505</guid>
		<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat Zeitungsberichten zufolge weit größere Datenschutzprobleme als bekannt. Sie setzt ein Computersystem ein, über das gut 100.000 Mitarbeiter unter anderem Suchtkrankheiten, Verschuldung und Familienprobleme von Hartz-IV-Empfängern abrufen konnten.
Frankfurt am Main &#8211; Der Zugriff auf geheime Daten kann verführerisch sein &#8211; wie verführerisch, zeigt eine neue Affäre bei der Bundesagentur für Arbeit. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat Zeitungsberichten zufolge weit größere Datenschutzprobleme als bekannt. Sie setzt ein Computersystem ein, über das gut 100.000 Mitarbeiter unter anderem Suchtkrankheiten, Verschuldung und Familienprobleme von Hartz-IV-Empfängern abrufen konnten.<span id="more-1505"></span></p>
<p>Frankfurt am Main &#8211; Der Zugriff auf geheime Daten kann verführerisch sein &#8211; wie verführerisch, zeigt eine neue Affäre bei der Bundesagentur für Arbeit. Als zwei Hartz-IV-Empfänger in einer TV-Show mit Dieter Bohlen auftauchten, recherchierten laut &#8220;Frankfurter Rundschau&#8221; zahllose Mitarbeiter der Behörde über die beiden Männer. Weit mehr als 10.000 Zugriffe auf ihre Datensätze habe ein Computersystem der Arbeitsagentur verzeichnet, nachdem die Männer im Fernsehen ihre zeitweilige Arbeitssuche erwähnten. Außerdem wurde der Zeitung der Fall einer jungen Frau bekannt, die schockiert feststellen musste, dass ihr neuer Freund viele Details über sie wusste &#8211; aus der Arbeitsagentur-Datenbank, in der der Mann dem Bericht zufolge recherchiert hatte.</p>
<p>Ob Einkommens- oder Familiensituation, Schul- und Berufsausbildung oder Erkrankungen und Vorstrafen: All dies ist laut der &#8220;Frankfurter Rundschau&#8221; und der &#8220;Hannoverschen Allgemeinen Zeitung&#8221; in dem neuen Computersystem mit dem Namen 4-PM (&#8221;Vier-Phasen-Modell&#8221;) gespeichert. In einer Datenbank liegen auch hochsensible Angaben von Erwerbslosen &#8211; bis hin zu Suchtkrankheiten, Verschuldung und Wohnungsproblemen. Auf dieses Computersystem sollen den Berichten zufolge eine Zeitlang bundesweit alle rund 100.000 Mitarbeiter der Jobcenter und der Arbeitsagenturen Zugriff gehabt haben &#8211; auch jene, die nicht mit der Vermittlung von Hartz-IV-Beziehern betraut sind.</p>
<p>Laut der &#8220;Hannoverschen Allgemeinen Zeitung&#8221; wurden die Zugangsberechtigungen mittlerweile auf jene Personengruppen beschränkt, die sie vermitteln. Außerdem werden demnach Suchanfragen nun protokolliert. Die Arbeitsagentur teilte mit, das umstrittene System sei bereits eingeführt und werde benutzt &#8211; man arbeite nun bei laufendem Betrieb an Verbesserungen.</p>
<p>System trotz Bedenken bereits in Betrieb</p>
<p>Die Zeitungen berufen sich bei ihren Angaben auf Schreiben von Personalräten, die das System für hoch gefährlich hielten. Es bestünden &#8220;erhebliche Bedenken zum Sozialdatenschutz&#8221;, heiße es etwa in einem Schreiben aus Hamburg. Der Berliner Hauptpersonalrat sehe &#8220;das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger verletzt&#8221;. Auch aus Bremen, Hannover und Frankfurt komme Protest.</p>
<p>Der &#8220;Hannoverschen Allgemeinen Zeitung&#8221; zufolge hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, schon vor Wochen den Umgang der Behörde mit persönlichen Daten bemängelt. Der &#8220;Frankfurter Rundschau&#8221; sagte er: &#8220;Ich habe gedrängt, das System wegen massiver datenschutzrechtlicher Bedenken nicht in Betrieb zu nehmen.&#8221; Trotzdem habe die Arbeitsagentur das Programm freigeschaltet, mit einigen Einschränkungen. Schaar warf den Verantwortlichen bei der Bundesagentur vor, sie hätten &#8220;offensichtlich noch nicht begriffen&#8221;, dass beim Thema Datenschutz höchste Sensibilität angebracht sei.</p>
<p>Tatsächlich war die Bundesagentur erst in der vergangenen Woche wegen massiver Datenschutzprobleme in die Kritik geraten. Über die Internet-Stellenbörse der Behörde konnte sich laut &#8220;Süddeutscher Zeitung&#8221; eine Zeitlang praktisch jeder illegal Zugang zu Bewerbungsunterlagen verschaffen. Sensible Daten von 3,8 Millionen Registrierten konnten so in falsche Hände geraten. Kontrollen fanden nicht statt.</p>
<p>ssu/dpa/ddp, SPIEGEL ONLINE 30.10.2009</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://falz.dyndns.org/2009/10/zehntausende-arbeitsvermittler-konnten-intimste-daten-einsehen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
